Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz - DSchG) im Oktober 1973 änderte sich das Leben bayerischer Bauherren von Grund auf - mit dem Einreichen eines Bauplanes ist es nun nicht in jedem Fall mehr getan. Liegt das entsprechende Grundstück innerhalb eines bekannten oder vermuteten Bodendenkmals oder in der Nähe eines solchen, muss seither auch eine denkmalrechtliche Erlaubnis eingeholt werden, die die Auflagen einer archäologischen Untersuchung durch eine qualifizierte Fachfirma bestimmt.
Diese Aufgabe wird in der Regel von einer Grabungsfirma wahrgenommen, da in Bayern nur die wenigsten Bauvorhaben vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege selbst betreut werden können. Meist ist die Anwesenheit eines Archäologen oder Grabungstechnikers auf Ihrer Baustelle von Nöten, sobald in den Boden eingegriffen wird. Diese stellen fest, ob und wenn ja, wie viele, archäologisch relevante Bodenveränderungen in Ihrem Baufeld auftreten, um dann das weitere Vorgehen planen zu können. Nicht in allen Fällen ist eine zeitaufwendige Ausgrabung der Befunde notwendig, manchmal genügt die Dokumentation und eine konservatorische Überdeckung des Vorhandenen.
Treten in Ihrer Baufläche Befunde auf, so müssen diese vor ihrer unwiederbringlichen Zerstörung vorgabengerecht dokumentiert werden. Zunächst erfolgt die Aufnahme des Planums. Hierbei müssen alle Verfärbungen fotografiert, manchmal gezeichnet, eingemessen und beschrieben werden.
Reicht die bauseitige Eingriffstiefe noch unter dieses erste Befundplanum, ist eine Ausgrabung nötig. Nun wird jeder Befund mittels eines Querschnittes weiter untersucht, um Tiefe und Form festzustellen. Diese sog. Profile werden fotografiert, gezeichnet und beschrieben.
Die übrig bleibenden Teile des Befundes werden schlussendlich ausgenommen und wie bei allen Arbeitsgängen nach Fundmaterial durchsucht, das bei der zeitlichen Einordnung der Fundstelle hilft.